Unsere AGB
Geltungsbereich:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen der Catering & Event Services GmbH an Kunden.
Eine Ausnahme von diesem Geltungsbereich besteht nur insoweit, als schriftliche Abreden zwischen Kunden und der Catering & Event Services GmbH ausdrücklich etwas Abweichendes vorsehen.
Mündliche Abreden entfalten keine Rechtswirkungen. Diese Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Einkaufsbedingungen des Kunden vor.
Rechnungen:
Unsere Rechnungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Allfällige Abzüge werden nachbelastet.
Durch nicht fristgerechte Bezahlung entstehen uns Umtriebe und Ihnen weitere Kosten in Höhe von mindestens 10 CHF zzgl. ein Verzugszins von 7.25%.
Informationen über die Zahlungsabwicklung können an den Schweizerischen Verband Creditreform weitergeleitet werden.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
Mietbedingungen
Zustandekommen des Vertrags
1. Die Darstellung unseres Produktsortiments unter www.catering-miete.ch stellt kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar, sondern dieses ist unverbindlich und freibleibend.
2. Nach Eingang der Anfrage erstellen wir dem Kunden eine erste Offerte, bei welcher die Verfügbarkeit der Ware nicht garantiert ist.
3. Mit der Rücksendung der unterzeichneten Offerte efolgt eine verbindliche Bestellung des Kunden.
4. Mit der Zustellung des Mietvertrages auf postalischen oder elektronischem Weg ist der Mietvertrag zustande gekommen.
Preise
Unsere Mietpreise verstehen sich inklusive Bereitstellung und Reinigung in unserem Lager, exklusive MwSt., Transport und Versicherung. Unsere Mietpreise verstehen sich immer für drei Tage, respektive ein Wochenende. Längere Mietdauer auf Anfrage.
Lieferung
Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei grosser Sorgfalt nicht beeinflussen können. Zugesagte Termine werden nur unter Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes garantiert. In Fällen von höherer Gewalt übernimmt der Auftraggeber den eventuellen Mehraufwand der durch Wartezeiten entstandenen Kosten für Personal und Material. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahmen der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör und quittiert den ordnungsgemässen Erhalt der in seiner Bestellung georderten Waren, Leihzubehör und Dienstleistungen, auf dem Lieferschein der vom Auslieferpersonal ausgehändigt wird. Sollte der Kunde bei der Anlieferung nicht am Platz sein erklärt sich dieser damit einverstanden, dass der Fahrer die Ware vor Ort deponiert. Der Kunde erklärt in diesem Fall die Haftung ab erfolgtem Abladen zu übernehmen. Sollte der Kunde bei der Rücknahme der Waren nicht am Platz sein und die Waren nicht unter zumutbaren Bedingungen erreichbar sein erfolgt eine spätere erneute Abholung durch den Vermieter gegen weitere Kosten für den Mieter. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie nicht rollstuhlgängige Wege oder obere Geschosse ohne Aufzug, sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Für besonders aufwändige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behalten wir uns vor, eine Mehraufwandspauschale zu berechnen.
Bruch, Verlust, Beschädigung und verspätete Rückgabe
Der Kunde trägt von der Übernahme bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Allfälliger Bruch, Verlust und Beschädigungen werden mit dem Neupreis verrechnet, respektive werden die Reparaturkosten von der Catering & Event Services GmbH dem Kunden in Rechnung gestellt. Ein Fremdersatz wird nicht angenommen. Für verspätet retournierte Ware schuldet der Mieter im Minimum den Mietpreis für einen weiteren Mietzeitraum. Der Kunde trägt allfällige Kosten für eine erneute Anfahrt (falls Lieferung), Ersatzbeschaffung und sämtliche Umtriebe im Zusammenhang.
Haftung
Unsere Haftung im Rahmen der vereinbarten Leistungen ist begrenzt auf den Warenwert. Nach Übergabe der bestellten Waren und Leihwaren an den Kunden geht die Haftung für Beschädigung an den Kunden über.
Gewährleistung
Wir versichern dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmässig transportiert werden. Der Kunde hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen und bestätigt die Richtigkeit durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein. Erkennbare Mängel bzw. Reklamationen bezogen auf z.B. Anzahl und Menge bestellter Waren, können nur sofort nach Anlieferung geltend gemacht werden und müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden.
Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden.
Stornierung/ Annullierungen
Annullierungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Bei Annullierung einer Bestellung nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
Mehr als 30 Kalendertage vor Lieferung allfällige Planungskosten und Vorarbeiten.
Weniger, gleich 30 Kalendertage vor Lieferung 25% der vereinbarten Leistungen
Ab 15 Kalendertagen vor Lieferung 50% der vereinbarten Leistungen
ab 5 Tage vor Lieferung 100% der vereinbarten Leistungen
Eigentumsvorbehalt
Sämtliches Mietmaterial bleibt in jedem Fall Eigentum des jeweiligen Vermieters/ der Catering & Event Services GmbH.
Aufgrund von Währungsschwankungen und steigenden Transportkosten behalten wir uns jederzeit das Recht auf Preisänderungen vor.
Catering & Event Services GmbH ist eine im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Firmennummer CH-020.4.040.988-4). CHE-115.101.107 MWST